Auswirkungen der Aufnahme in das Buch XIX auf die Einziehung von Verbraucherforderungen

Buch XIX

Der belgische Gesetzgeber hat am 23.05.2023 das Gesetz zur Einfügung des Buches XIX "Schulden des Verbrauchers" vom 4. Mai 2023 veröffentlicht. Das Gesetz zielt darauf ab, einen Verbraucher vor jeglichen Kosten bei der ersten Mahnung in der ersten Instanz zu schützen, sieht aber ebenfalls einen spezifischen Schadensersatz für jede B2C-Forderung vor.

In diesem Blogbeitrag werden wir die Auswirkungen dieser Einfügung auf die Eintreibung von Verbraucherschulden beschreiben, da das Gesetz ab dem 01.09.2023 für neue Verträge und ab dem 01.12.2023 für bestehende Verträge angewendet werden muss.

Wichtige und obligatorische Anpassungen

Welche zwingenden Änderungen an Ihren internen Verfahren und allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Einführung des Buches XIX mit sich bringen?

A. Anwendung von Artikel XIX.2: obligatorische erste kostenlose Mahnung

  • Die erste Mahnung sollte immer kostenlos sein (Hinweis: bei wiederkehrenden Rechnungen sind dies drei Monate).
  • Ihr Schuldner sollte insgesamt "3 Arbeitstage" und "14 Kalendertage" Zeit haben, um zu antworten. Konkret bedeutet dies eine schwierige Berechnung (siehe Wochenenden und Feiertage), für die wir eine Frist von 20 Tagen empfehlen.

B. Anwendung des Artikels XIX.4: Schadensersatzklauseln

Nachfolgender Schadenersatz sollte in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar geregelt sein und drei Elemente umfassen (also ab der zweiten Mahnung):

  • Die gesetzlichen Zinsen: Für KMU werden ab dem Datum der ersten Mahnung berechnet. Für Nicht-KMU fallen die Zinsen erst nach Ablauf der Frist nach Absendung der ersten Mahnung an. Die Zinsen belaufen sich auf bis zu 8 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz gemäß dem Gesetz vom August 2002 (derzeit 12% pro Jahr, aber Achtung, vierteljährlich variabel).
  • Die vertragliche/gesetzliche Schadensersatzklauseldie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen strikt umgesetzt werden sollten:
    1. Für Beträge zwischen 0 und 150 EUR: eine Schadensersatzklausel von 20 EUR;
    2. Für Beträge zwischen 150,01 - 500 EUR: eine Schadensersatzklausel von 30 EUR + 10% Gebühr für die Tranche zwischen 150,01 - 500 (z.B. Rechnung von 400 EUR = 30 EUR + (250 x 10%) = 55 EUR);
    3. Für Beträge über 500 EUR: eine Entschädigung von 65 EUR + 5% Gebühr für die Tranche über 500 EUR (z.B. Rechnung über 5000 EUR = 65 EUR + (4500 x 5%) = 290 EUR);
    4. ACHTUNG: Die Schadensersatzklausel kann niemals 2.000 EUR übersteigen.
  • Mahnkosten und Porto: 7,5 EUR pro Mahnung + Porto für Mahnungen bei Nichtbezahlung von drei Fälligkeiten bei wiederkehrenden Rechnungen (regelmäßige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen innerhalb eines Jahres). Beachten Sie, dass Sie bei elektronischer Übermittlung Ihrer Mahnung selbstverständlich keine Portokosten berechnen können. Von nun an ist es unerlässlich, den Nachweis über Ihre Mahnung aufzubewahren und an uns weiterzuleiten. P.S.: Das Porto bezieht sich auf die effektiven Kosten Ihrer Briefmarke/Kostensendung. Schließlich kann TCM Sie auch in dieser vorgerichtlichen Phase ("vorübergehend" oder "ganz") unterstützen, in der wir natürlich alle unsere Mahnungen usw. aufzeichnen.

C. Anwendung von Artikel XIX.2 § 3: Besondere Modalitäten bei der Vorbereitung Ihrer ersten Mahnung

  • Sie müssen zum Beispiel ganz klar angeben, worum es in der Rechnung geht. Nicht nur eine Referenznummer usw;
  • Sie müssen bereits melden, was gefordert wird, wenn die Leute nicht pünktlich zahlen (unter Angabe der oben genannten Schadenspunkte);
  • Ein klarer Hinweis auf das Datum, bis zu dem die Zahlung zu erfolgen hat,...

D. Anwendungsartikel XIX.7: Besondere Modalitäten bei der Übermittlung Ihrer Dateien an TCM

  • Die Identifizierung des ursprünglichen Gläubigers (d.h. Identität, Firmennummer, Adresse, Telefonnummer, Kapazität und Ihre E-Mail-Adresse).
  • Klare Beschreibung der Rechnung + Fälligkeitsdatum
  • Alle Belege für die Forderung (Rechnungskopien, aber auch Kopien von Mahnungen und einmal Ihre aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen)

E. Auswirkungen Zusammenarbeit TCM Belgien

Die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit TCM Belgien sind minimal. Sie müssen bei der Übermittlung Ihrer Dateien einige notwendige Elemente einfügen, aber das wird Ihre Arbeitsbelastung nicht erhöhen. Unsere Systeme ermöglichen es Ihnen nämlich, alles mit einem einfachen Anhang hochzuladen.

TCM Belgien ist nach wie vor bestrebt, die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten, wobei die Kostenstruktur auch jetzt nicht verändert wird. Weder Gesetzesänderungen, noch Inflation, noch andere externe Phänomene haben bisher zu einer Anpassung unserer Verträge geführt. Wir bleiben Ihr transparenter Partner.

Wir garantieren, dass unsere Systeme bis zum 01.09. an die neue Gesetzgebung angepasst sein werden.

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Für weitere Informationen über unsere Hilfe bei der Einziehung unbezahlter Rechnungen oder über unsere Tätigkeit können Sie Kontakt mit uns aufnehmen unter s.dereze@tcm.be oder 0498292914.

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