US‑Importzölle zurückfordern: Holen Sie sich Ihre gezahlten Einfuhrabgaben zurück!

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die auf Grundlage des IEEPA erhobenen Importzölle der Trump-Regierung für nichtig erklärt. Damit wird der Weg frei für umfangreiche Rückforderungen von US‑Importzöllen. Für Unternehmen – wie etwa Brouwerij Huyghe – geht es um Hunderttausende Euro an zu Unrecht gezahlten Kosten. TCM begleitet Sie durch diese komplexen Verfahren über sein weitreichendes globales Netzwerk aus lokalen Anwalts– und Inkassospezialisten in allen US‑Bundesstaaten.
Das Urteil: Ein juristisches Erdbeben in den USA
Am 20. Februar 2026 entschied der US‑Supreme Court, dass der Präsident seine Befugnisse überschritten hatte, als er weitreichende Importzölle auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängte. Der Kern des Urteils: Die Festsetzung von Zöllen ist Aufgabe des Kongresses – nicht allein des Weißen Hauses.
Was bedeutet das für die Rückforderung von Importzöllen?
- Nichtig: Breite „reciprocal tariffs“ und Notfallzölle auf Grundlage des IEEPA.
- Weiterhin (vorläufig) gültig: Spezifische Zölle auf Stahl (Section 232) oder China‑Importe (Section 301).
- Neue Zölle: Der temporäre 10–15%‑Zoll unter Section 122 bleibt ein separates rechtliches Streitfeld.
Exporteure unter Druck
Die Auswirkungen sind erheblich. Brouwerij Huyghe (Delirium Tremens) gab an, dass diese Zölle sie innerhalb von sechs Monaten bereits 500.000 bis 600.000 € gekostet haben. Weltweit wird das Potenzial rückforderbarer Beträge auf 130–175 Milliarden USD geschätzt. Viele Unternehmen prüfen nun eine Rückforderung ihrer in den USA gezahlten Importzölle.
Wer kann klagen? Die Nuance der „Standing“
Nicht jedes Unternehmen, das wirtschaftlichen Schaden erlitten hat, kann direkt eine Forderung einreichen. In den USA gilt der Grundsatz der legal standing: Nur die Partei, die die Zölle offiziell an den Zoll entrichtet hat, darf diese zurückfordern.
- Sie sind der „Importer of Record“ (IOR):
Exportieren Sie unter der Bedingung DDP (Delivered Duty Paid)? Dann sind Sie häufig selbst als „non‑resident importer“ registriert. Sie verfügen über volle rechtliche Standing und können unmittelbar beim Court of International Trade (CIT) in den USA eine Rückforderung einreichen. - Ihr US‑Kunde ist der IOR:
Bei FOB, FCA oder CIF ist Ihr Kunde der offizielle Importeur. Auch wenn Sie Ihren Preis zur Kompensation der Zölle gesenkt haben, besitzen Sie kein direktes Rückforderungsrecht gegenüber dem US‑Staat. Sie müssen in diesem Fall eng mit Ihrem Kunden zusammenarbeiten, damit dieser in seinem Namen die Forderung stellt. - Zusammenarbeit mit Spediteuren:
Ihr belgischer oder US‑Spediteur ist ein entscheidender Partner. Er verfügt über die Zolldokumente (z. B. Form 7501), die als Nachweis für Ihr Dossier erforderlich sind.
Was, wenn mein Kunde nicht mitwirkt?
Dies ist ein kommerzielles Risiko. Da der Kunde rechtlicher Eigentümer der Forderung ist, können Sie ihn nicht zwingen – außer dies ist ausdrücklich vertraglich geregelt. Das unterstreicht die Bedeutung starker Handelsverträge und wasserdichter Bedingungen bei der Rückforderung von Importzöllen aus den USA.
Helfen meine AGB?
Viele Exporteure hoffen, dass ihre Rechtswahl Schutz bietet. In diesem Fall jedoch nicht:
- Kein vertragliches Streitverfahren:
Es handelt sich um eine Forderung gegen die US‑Regierung. Die USA erkennen keine belgische Gerichtsstandsvereinbarung für ihr föderales Zollrecht an. - Verfahren in New York:
Für eine erfolgreiche Rückforderung müssen Sie beim CIT in New York klagen (28 U.S.C. § 1581). Belgische Gerichte werden sich für unzuständig erklären.
TCM‑Tipp: Auch wenn eine Gerichtsstandsvereinbarung möglich ist, ist ein lokales Verfahren häufig sinnvoll. Wir behandeln solche internationalen Fragestellungen in unserer jährlichen interaktiven Credit‑Management‑Ausbildung. Klicken Sie hier für weitere Informationen!
Strategische Überlegung: Klagen oder nicht?
Eine Klage gegen die US‑Regierung ist eine strategische Entscheidung. Ein Dossier‑Check ist der erste Schritt: Welche Kosten sind tatsächlich rückforderbar und wie sind die Verjährungsfristen?
Wichtige Punkte:
- Keine automatische Rückzahlung:
Es kommt kein Scheck von selbst aus Washington – Sie müssen selbst aktiv daran arbeiten. - Einzelklagen vs. Sammelklagen:
Aufgrund der Unterschiede pro Produkt (HS‑Codes) erwarten Experten, dass die meisten Unternehmen individuell klagen müssen. - Status der “Liquidation”:
Prüfen Sie rechtzeitig den Status Ihrer Zollanmeldungen, um keine Rechte zu verlieren.
Wie TCM Sie entlastet
TCM Belgium ist Teil der TCM Group, aktiv in über 150 Ländern – einschließlich der USA – und verfügt über 35+ Jahre Erfahrung in internationaler B2B-, B2C- und B2G‑Recovery.
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- „No cure, no pay“ im außergerichtlichen Verfahren weltweit
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- Internationale Koordination komplexer Dossierstrukturen
Die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Importzölle ist kein klassischer Inkassofall, passt aber perfekt zu unserer Mission: Unternehmen dabei zu unterstützen, weltweit Geld zurückzuholen, das ihnen zusteht.
Save the Date: 22. April 2027
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