Rechtliche Unterstützung
Rechtliche Unterstützung
Nur in 1% der Fälle sollte sich TCM für ein gerichtliches Vorgehen entscheiden. Bevor wir Ihnen eine Einschätzung der Erfolgschancen und der zusätzlichen Kosten geben, beginnen wir immer mit einer Solvenzanalyse.
Es steht Ihnen dann frei, ob Sie über TCM rechtlich tätig werden wollen.

Welches Gericht?
In Belgien kann TCM das Verfahren für Sie weiterverfolgen. Je nach Beklagtem werden die von uns bearbeiteten Klagen vor folgenden Gerichten verhandelt: Friedensrichter, Gericht der ersten Instanz, Gesellschaftsgericht.

Für B2C-Geschäfte < 5000 EUR
Das Friedensgericht behandelt B2C in der Regel bis zu einem Betrag von 5.000 EUR (es gibt einige Ausnahmen). Liegt die Forderung unter 2.000 EUR, ist keine Berufung gegen das Urteil möglich. Wenn doch, dann vor dem Gericht der ersten Instanz.
Für B2C-Geschäfte > 5000 EUR
Das Gericht der ersten Instanz ist für B2C-Forderungen über 5.000 EUR zuständig (auch hier sind Ausnahmen möglich). Möglicherweise auch für Forderungen unter 5.000 EUR, aber dann kann die Gegenpartei das Gericht ohnehin immer bitten, die Akte an den Friedensrichter weiterzuleiten.
Für B2B-Geschäfte
Das Firmengericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten (B2B), unabhängig von der Höhe des Betrages.
Auch eine Einzelperson kann ein Unternehmen vor Gericht verklagen. Das Gesellschaftsgericht ist auch für Liquidationen und Konkurse zuständig. Das Gesellschaftsgericht befasst sich auch mit besonderen Fällen wie geistigem Eigentum, Marktverhalten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen.
Eine Entscheidung über eine Forderung von weniger als 2.500 EUR kann nicht angefochten werden. Bei diesem Gericht sind nicht alle Richter Juristen, sondern können auf der Grundlage ihrer geschäftlichen Kompetenzen ernannt werden.
Seit einigen Jahren gibt es auch das außergerichtliche IOS-Verfahren für unbestrittene B2B-Akten in Belgien (und damit auch für Gläubiger in den Niederlanden, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Italien, Spanien und Österreich mit einer BE-Forderung). Dabei handelt es sich um eine Art Schnellverfahren, bei dem man schnell einen vollstreckbaren Titel erlangen kann, wobei das Verfahren aber auch schnell angefochten werden kann.
Internationales legales Inkasso
Unsere Partner Vor Ort haben wir den Vorteil, dass wir die örtlichen Rechtsvorschriften kennen und uns bei Gerichtsverfahren im Ausland begleiten können. Erforderliche Dokumente, VerjährungsfristenDie Verfahren sind in der Tat von Land zu Land unterschiedlich, so dass ein Leitfaden nicht überflüssig ist.
Meer info over minnelijke invordering van mijn factuur

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