Aktiengesellschaft
Glossar
Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Kapital in frei übertragbare Aktien aufgeteilt ist, bei der die Aktionäre nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften und die üblicherweise von einem Verwaltungsrat (und gegebenenfalls einem Aufsichtsrat) geführt wird, wodurch sie sich besonders für größere Unternehmen mit mehreren Anteilseignern eignet.
Updated: 13/03/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.
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