Amtswegige Adresslöschung
Die amtswegige Adresslöschung ist das automatische Entfernen einer Person oder Organisation aus dem Melderegister oder einem offiziellen Register durch die zuständige Behörde, etwa bei Umzug, Tod oder Nichterfüllung der Registrierungspflichten, ohne dass der Betroffene dies selbst beantragt hat.
Der Grund kann zum Beispiel sein, dass jemand umgezogen ist, verstorben ist oder die Einschreibungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Updated: 19/03/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.





