Aufrechnung
Die Aufrechnung ist ein rechtlicher Mechanismus, bei dem zwei Parteien ihre gegenseitigen, bestimmten, fälligen, gleichartigen und zwischen denselben Parteien bestehenden Forderungen bis zur Höhe der kleineren Forderung verrechnen, was automatisch wirken kann, jedoch durch eine vertragliche Nicht‑Aufrechnungsklausel ausgeschlossen werden darf und im Inkassokontext häufig zu Streit führt, wenn ein Schuldner seine offene Schuld mit einer Gegenforderung verrechnen möchte.
Updated: 27/02/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.





