Besonders bevorrechtigter Gläubiger
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Ein besonders bevorrechtigter Gläubiger ist ein Gläubiger, der im Insolvenzfall aufgrund eines gesetzlich festgelegten Vorrechts Vorrang vor gewöhnlichen und sogar vor anderen bevorrechtigten Gläubigern bezüglich bestimmter Vermögenswerte – etwa Immobilien oder Fahrzeuge – hat und bei der Verwertung dieser Güter zuerst befriedigt wird.
Updated: 11/03/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.
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