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Brüssel‑Ibis‑Verordnung (EU Nr. 1215/2012)

Glossar

Die Brüssel‑Ibis‑Verordnung regelt innerhalb der EU sowohl die internationale Zuständigkeit der Gerichte als auch die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil‑ und Handelssachen, wobei grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig ist, eine gültige Gerichtsstandvereinbarung Vorrang hat und Urteile eines Mitgliedstaats ohne gesondertes Anerkennungsverfahren – durch Abschaffung des Exequaturverfahrens – automatisch in anderen EU‑Staaten vollstreckbar sind.

Updated 26/02/2026

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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