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CMR‑Übereinkommen

Glossar

Das CMR‑Übereinkommen regelt den internationalen Straßengüterverkehr, legt die Rechte, Pflichten und Haftung von Frachtführern und Absendern fest, sieht die CMR‑Frachturkunde als Nachweis des Beförderungsvertrags vor und begrenzt die Haftung des Frachtführers außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich spezifischer Verjährungsfristen.

Updated: 19/03/2026

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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