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Eigentumsrecht

Glossar

Das Eigentumsrecht ermöglicht es dem Eigentümer, seine Waren auch dann zurückzufordern, wenn sie sich im Besitz eines insolventen Schuldners befinden, wobei dieses Recht nur wirksam ist, wenn es rechtzeitig und ordnungsgemäß ausgeübt wird und insbesondere ein Eigentumsvorbehalt gemäß Art. XX.194 WER spätestens vor Einreichung des ersten Prüfungsprotokolls – in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach dem Konkursurteil – geltend gemacht wird.

Updated: 11/03/2026

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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