Einrede des nicht erfüllten Vertrags
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags ist ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht, das es einer Partei erlaubt, ihre eigenen vertraglichen Pflichten vorübergehend auszusetzen, solange die andere Partei ihre fällige Verpflichtung nicht erfüllt, wobei dieses Recht ohne gerichtliches Eingreifen ausgeübt wird und stets verhältnismäßig sowie nach Treu und Glauben anzuwenden ist, um die Gegenpartei zur Vertragserfüllung zu bewegen.
Updated: 26/02/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.





