Gegenseitigkeit
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Gegenseitigkeit bedeutet, dass beide Vertragsparteien über gleichwertige Rechte und Pflichten verfügen, und dient bei der Beurteilung unzulässiger Klauseln als Maßstab für das rechtliche Gleichgewicht, da das Fehlen beiderseitiger Verpflichtungen ein offensichtliches Ungleichgewicht schaffen und eine Klausel dadurch unzulässig machen kann.
Updated: 26/02/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.
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