Gegenüberstellbarkeit von AGB
Die Gegenüberstellbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen bedeutet, dass eine Partei ihre AGB gegenüber der anderen Partei nur dann rechtlich geltend machen kann, wenn diese die Möglichkeit hatte, vor oder spätestens bei Vertragsschluss von den Bedingungen Kenntnis zu nehmen und sie ausdrücklich oder stillschweigend zu akzeptieren, da die AGB ohne nachweisliche Kenntnisnahme und Zustimmung nicht Vertragsbestandteil werden und somit nicht durchsetzbar sind.
Updated: 26/02/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.





