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Gesellschaft bürgerlichen Rechts / einfache Gesellschaft

Glossar

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Personen, die Güter, Arbeit oder Wissen einbringen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sodass die Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch haften und Entscheidungen gemeinsam treffen, weshalb diese Form häufig von freien Berufen wie Ärzten, Anwälten oder Architekten genutzt wird.

Updated: 19/03/2026

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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