Gesetz über Zahlungsverzug vom 2. August 2002
Glossar
Das Gesetz über Zahlungsverzug vom 2. August 2002 regelt verspätete Zahlungen im B2B‑Bereich, legt eine maximale vertragliche Zahlungsfrist von 60 Tagen (bzw. 30 Tagen ohne Vereinbarung) fest und gewährt dem Gläubiger bei Überschreitung automatisch und ohne Inverzugsetzung Anspruch auf Verzugszinsen sowie eine pauschale Entschädigung von mindestens 40 Euro.
Updated: 26/02/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.
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