gewöhnlicher Gläubiger
Glossar
Ein nicht bevorrechtigter Gläubiger ist ein Gläubiger ohne gesetzliches oder vertragliches Vorrecht, der im Konkurs erst nach den bevorrechtigten und hypothekarischen Gläubigern aus der Masse befriedigt wird und dessen Forderung häufig nur teilweise oder überhaupt nicht bezahlt wird, wie etwa Lieferanten ohne Eigentumsvorbehalt oder Kunden mit offenen Guthaben.
Updated: 11/03/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.
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