Gütliche Einigung
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Eine gütliche Einigung ist eine Vereinbarung zwischen Parteien, mit der ein Rechtsstreit ohne gerichtliches Verfahren freiwillig beigelegt wird, schriftlich festgehalten werden kann und dieselbe bindende Wirkung wie ein Urteil hat und eine schnelle, effiziente und meist kostengünstigere Lösung darstellt.
Updated: 19/03/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.
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