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Kaufvertrag

Glossar

Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger, konsensualer Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache oder ein Recht gegen Zahlung eines Preises zu übereignen, wobei der Vertrag allein durch übereinstimmenden Willen zustande kommt und im B2C‑Bereich zusätzliche Schutzvorschriften gelten, während im B2B‑Bereich größere Vertragsfreiheit besteht und eine schriftliche Form aus Beweisgründen empfohlen wird.

Updated: 13/03/2026

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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