Knock‑out‑Regel
Glossar
Die Knock‑out‑Regel besagt, dass bei widersprüchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Parteien die kollidierenden Klauseln ausgeschlossen werden, während nicht widersprechende Bestimmungen weiterhin gelten und für die übrigen Inhalte das allgemeine Schuldrecht ergänzend herangezogen wird.
Updated: 26/02/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.
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