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Lehre der Unvorhersehbarkeit

Glossar

Die Lehre der Unvorhersehbarkeit gemäß Art. 5.74 des belgischen Zivilgesetzbuchs erlaubt die Neuverhandlung oder richterliche Anpassung eines Vertrags, wenn nach Vertragsschluss unvorhersehbare und nicht zurechenbare Umstände eintreten, die das vertragliche Gleichgewicht schwer beeinträchtigen und die Erfüllung für eine Partei übermäßig erschweren, sofern das Risiko nicht übernommen wurde und weder Gesetz noch Vertrag die Anwendung ausschließen, wobei der Richter den Vertrag anpassen oder auflösen kann, falls Verhandlungen scheitern.

Updated: 11/03/2026

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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