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Offene Handelsgesellschaft

Glossar

Eine offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Unternehmen führen, Arbeit, Kapital oder Vermögen einbringen, Gewinne und Risiken teilen und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen gesamtschuldnerisch für die Unternehmensverbindlichkeiten haften, weshalb sie häufig für kleinere Partnerschaften genutzt wird.

Updated: 18/03/2026

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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