Rechtswahlklausel
Eine Rechtswahlklausel ist eine vertragliche Bestimmung, mit der die Parteien im Voraus festlegen, welches nationale Recht auf ihren Vertrag Anwendung findet, wodurch bei internationalen Vereinbarungen Rechtsklarheit und Vorhersehbarkeit geschaffen und Streit über das im Konfliktfall geltende Recht vermieden wird, während bei fehlender Rechtswahl die Kollisionsnormen – etwa der Rom‑I‑Verordnung – zur Anwendung kommen.
Updated: 26/02/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.





