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Rom‑I‑Verordnung (EG Nr. 593/2008)

Glossar

Die Rom‑I‑Verordnung legt fest, welches nationale Recht auf grenzüberschreitende vertragliche Schuldverhältnisse innerhalb der EU anzuwenden ist, erlaubt den Parteien die freie Wahl des anwendbaren Rechts und bestimmt bei fehlender Rechtswahl anhand objektiver Kriterien – etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Partei, die die charakteristische Leistung erbringt – das maßgebliche Recht, wodurch sie einheitliche Regeln schafft und die Rechtssicherheit im europäischen Vertragsrecht erhöht.

Updated: 26/02/2026

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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