Schuldenübernahme
Eine Schuldenübernahme ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der ein Dritter die Verantwortung für eine bestehende Schuld übernimmt, was nach dem belgischen Zivilgesetzbuch (Art. 5.187 ff.) die Zustimmung des Gläubigers erfordert und bei vollständiger Übernahme den ursprünglichen Schuldner – sofern nicht anders vereinbart – vollständig befreit, während bei unvollständiger Übernahme beide Schuldner weiterhin haftbar bleiben, oft in Form einer solidarischen Verpflichtung.
Updated: 13/03/2026
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.





