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Sicherungspfändung

Glossar

Die konservatorische Pfändung ermöglicht es dem unzufriedenen Gläubiger, seine Rechte zu schützen, indem die Mittel (das Vermögen) des Schuldners für einen bestimmten Zeitraum (maximal 3 Jahre) blockiert werden

Dieses Verfahren verhindert somit, dass der Schuldner seine Mittel verschwinden lassen kann, bevor eine Zahlung an den Gläubiger entweder durch freiwilliges Handeln oder aufgrund eines vollstreckbaren Titels erwirkt wurde. Die Pfändung kann sich auf bewegliche Sachen (Fahrnispfändung), auf Gebäude und Grundstücke (Immobilienpfändung) oder auf Forderungen (sogenannte ‚Drittschuldnerpfändung‘) beziehen

Die konservatorische Pfändung wird vom Ermittlungsrichter als einstweilige Maßnahme zugelassen (der Richter kann vor einer Entscheidung über die Begründetheit der Sache vorläufige Maßnahmen anordnen), sofern bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss sich um dringende Fälle handeln (jeder Gläubiger kann in dringenden Fällen beim Richter die Erlaubnis beantragen, konservatorische Pfändung auf die pfändbaren Güter seines Schuldners zu legen, Artikel 1414 des Gerichtsgesetzbuchs), und die Forderung muss real, liquide und fällig sein.

Die Pfändung kann auch ohne richterliche Genehmigung durchgeführt werden, wenn Sie bereits über ein zuvor erwirktes Urteil verfügen (Artikel 1414 des Gerichtsgesetzbuchs) oder wenn Sie im Besitz eines authentischen Titels sind, der die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung einer bestimmten Schuld beinhaltet. In allen anderen Fällen müssen Sie die Genehmigung des Pfändungsrichters einholen (Artikel 1417 und 1418 des Gerichtsgesetzbuchs).

Updated 30/8/2017

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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