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Verbraucherkreditgesetz

Glossar

Das Verbraucherkreditgesetz regelt die Bedingungen, unter denen Privatpersonen Kredite für nicht‑berufliche Zwecke aufnehmen dürfen, schützt Verbraucher vor unklaren oder unfairen Kreditpraktiken und verpflichtet Kreditgeber zu Transparenz hinsichtlich Kosten, Höchstzinssätzen und klaren Vertragsbedingungen sowie zu einer verantwortungsvollen Kreditvergabe.

Updated: 19/03/2026

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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