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Bürgschaft

Glossar

Eine Bürgschaft ist eine akzessorische persönliche Sicherheit, bei der der Bürge erst nach einer formellen Inverzugsetzung des Hauptschuldners in Anspruch genommen werden kann, häufig im geschäftlichen, familiären oder finanziellen Kontext vorkommt und dem zahlenden Bürgen anschließend ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Hauptschuldner einräumt.

Updated: 13/03/2026

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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