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Anscheinsmandat

Glossar

Ein Anscheinsmandat entsteht, wenn der Eindruck erweckt wird, dass eine Person befugt ist, im Namen einer anderen zu handeln, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Vertraut ein Dritter in gutem Glauben auf diesen Anschein und entsteht ihm dadurch ein Schaden, kann die vertretene Person dennoch gebunden sein. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anschein ihr zugerechnet werden kann, beispielsweise durch die Verwendung von Firmenpapier, Stempeln oder durch frühere Verhaltensweisen.

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