Abschreibung einer Forderung
Eine Forderung wird aus Sicht des Gläubigers abgeschrieben (häufig spricht man von der Abschreibung einer Forderung), wenn er diese durch einen buchhalterischen Vorgang aus den offenen Forderungen ausbucht. Der Gläubiger betrachtet die Forderung damit als verloren und zieht den entsprechenden Umsatz von seinem Gewinn ab.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Schuld dadurch erlischt; der Schuldner bleibt weiterhin zur Zahlung des geschuldeten Betrags verpflichtet. War die Forderung ursprünglich unbegründet, muss stattdessen eine Gutschrift erstellt werden.
Im Inkassokontext hat die Abschreibung einer Schuld keine eindeutige Bedeutung, da sie von manchen als eine Art Rückzahlungsplan verstanden wird, bei dem zu bestimmten Zeitpunkten festgelegte Beträge zu zahlen sind; in diesem Fall handelt es sich jedoch eher um eine gestaffelte Rückzahlung.
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.





