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Ausgleichszinsen

Glossar

Der Ausgleichszins oder Schadensersatzzins ist der vom Richter zugesprochene Zinssatz, der als Ausgleich für den Zeitraum zwischen dem Eintritt des Schadens und dessen vollständiger Wiedergutmachung dient. Dieser Zinssatz entspricht grundsätzlich dem Prinzip der vollständigen Schadensersatzleistung, wie es in Artikel 1382 des belgischen Zivilgesetzbuches (außervertragliche Haftung) sowie in den Artikeln 1147 und 1149 des belgischen Zivilgesetzbuches (vertragliche Haftung) verankert ist. Der Ausgleichszins findet Anwendung auf Verpflichtungen anderer Art als reine Geldzahlungspflichten.

Der Ausgleichszins darf nicht mit dem Verzugszins verwechselt werden.
Updated 26/12/2018

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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