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Einseitiges Rechtsgeschäft

Glossar

Ein einseitiges Rechtsgeschäft ist ein Rechtsakt, der ausschließlich aufgrund des Willens der handelnden Person zustande kommt. Ein solches einseitiges Rechtsgeschäft erfordert keinerlei Zustimmung einer anderen Person als derjenigen, die es vornimmt. Die handelnde Person verpflichtet sich allein auf Grundlage ihres eigenen Willens zur Erbringung einer bestimmten Leistung, ohne dass hierfür die Zustimmung Dritter erforderlich ist.

Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte sind ein Testament, ein Verkaufsangebot oder ein Schuldanerkenntnis.

Updated 05/03/2018

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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