Insolvenzverwalter
Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens ist der Insolvenzverwalter die von dem Handelsgericht bestellte Person, die sowohl als Vertreter des insolventen Unternehmens als auch der Gläubiger fungiert, um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten.
Er hat die Aufgabe, die Vermögenswerte des insolventen Unternehmens zusammenzuführen und deren Wert entsprechend der Rangordnung und Prioritäten unter den Gläubigern zu verteilen.
Zudem erstellt er jährlich für das Gericht einen Bericht über den Stand des Insolvenzverfahrens, in dem insbesondere der Status etwaiger Anfechtungen von Forderungsanmeldungen behandelt wird. Die Insolvenz des Schuldners wird somit vom Insolvenzverwalter unter der Aufsicht des Untersuchungsrichters und des Handelsgerichts verwaltet.
Updated 08/08/2017
Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.





