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Dispositives Recht

Glossar

Dispositives Recht ist Gesetzgebung, von der die Parteien vertraglich abweichen dürfen. Treffen zwei Parteien dazu eigene Absprachen in einem Vertrag oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, haben diese Vorrang vor der gesetzlichen Regelung. Nur wenn keine abweichenden Absprachen getroffen wurden, gilt die gesetzliche Standardregelung.

Ein bekanntes Beispiel im niederländischen Inkassorecht ist das Wet Incassokosten (WIK) bei geschäftlichen Forderungen (B2B). Die gesetzliche Regelung zu Inkassokosten ist dort grundsätzlich dispositives Recht, sodass Unternehmen in Vertrag oder AGB andere Absprachen über die Höhe der Inkassokosten treffen können.

Aktualisiert: 13/07/2026

Die hier wiedergegebenen Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte fassen Konzepte in Alltagssprache zusammen und sind nicht als umfassend oder abschließend zu verstehen. Anregungen oder Korrekturen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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