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Zahlungserinnerung

Glossar

Eine Mahnung ist ein Schreiben, in dem ein Gläubiger, ein Inkassounternehmen, ein Rechtsanwalt oder ein Gerichtsvollzieher den Schuldner nachdrücklich zur Zahlung eines geschuldeten Betrags auffordert.

Eine Mahnung erfüllt eine ähnliche Funktion wie eine Inverzugsetzung (Zahlungsverzugserklärung) oder eine Zahlungserinnerung. Auf dieser Website finden Sie Hinweise zur Erstellung eines formellen Mahnschreibens („Brandbrief“) sowie ein entsprechendes Muster.

Dennoch bestehen Unterschiede zwischen diesen Begriffen. Eine Inverzugsetzung enthält theoretisch ausdrücklich Formulierungen wie „Wir setzen Sie hiermit in Verzug hinsichtlich der Zahlung von …“, was bedeutet, dass der Schuldner unmissverständlich auf die offene Forderung hingewiesen wird. Der Vorteil liegt darin, dass keinerlei Zweifel daran besteht, dass die Zahlung ausdrücklich verlangt wird – ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf mögliche gerichtliche Schritte. In einer Mahnung heißt es dagegen beispielsweise: „Wir fordern Sie auf, die Zahlung vorzunehmen …“, was inhaltlich weitgehend dasselbe bedeutet. Eine Zahlungserinnerung gilt ebenfalls als Synonym, ist jedoch in ihrer Formulierung meist weniger eindeutig und daher mitunter weniger verbindlich.

Updated 17/10/17

Die unter diesem Punkt aufgeführten Definitionen spiegeln die belgische Situation wider, sofern nicht anders angegeben. Die Texte dienen dazu, die Konzepte in Alltagssprache zusammenzufassen und sind nicht als umfassend oder endgültig zu verstehen. Vorschläge oder Anpassungen können jederzeit an glossary@tcm.be gesendet werden.

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