Konsularrichter
Der Handelsrichter ist ein ehrenamtlicher Richter, der gemeinsam mit einem Berufsrichter am Handelsgericht tätig ist.
Handelsrichter zeichnen sich dadurch aus, dass sie Laienrichter sind, da sie aus der Unternehmenswelt und/oder dem Finanzsektor stammen. Sie werden in der Regel durch den König auf gemeinsamen Vorschlag der Minister für Justiz, Wirtschaft und Mittelstand für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Die Handelsrichter unterstützen die Berufsrichter, indem sie ihre wirtschaftliche Fachkenntnis in die Entscheidungsfindung einbringen. Jede Kammer des Handelsgerichts setzt sich daher aus einem Berufsrichter und zwei Handelsrichtern zusammen. Die Stimme der Handelsrichter ist dabei ebenso maßgeblich und gleichwertig wie die des Berufsrichters. Entscheidungen werden im Konsens getroffen; kommt kein Konsens zustande, gilt das Mehrheitsprinzip, wobei zwei Stimmen einer genügen.)
15/10/2018





